Auf der Grundlage des §113 in Verbindung mit §106 Abs. 1 Nr. 4 und 5 der Handwerksordnung hat die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln in ihrer Sitzung vom 23.11.2023 den Handwerkskammerbeitrag 2024 beschlossen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte mit Erlass vom 20.12.2023 Az.: 216/2023-0008288 die für das Rechnungsjahr 2024 beschlossene Beitragsfestsetzung auf dieser Berechnungsgrundlage.
Beitragsfestsetzung für das Jahr 2024 (PDF)
Häufige Fragen und Antworten zum Beitrag - FAQ (PDF)
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